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Zweck

Regionale Richtpläne
Der regionale Richtplan differenziert und ergänzt den kantonalen Richtplan. Er bezeichnet u. a. die regionalen Zentrums-, Arbeitsplatz- und Mischgebiete, macht Vorgaben zur baulichen Dichte und legt Erholungsgebiete, Landschaftsförderungsgebiete oder Vernetzungskorridore fest. Im Weiteren ergänzt er den kantonalen Richtplan mit Festlegungen zum Strassenverkehr und öffentlichen Verkehr sowie den übergeordneten Velo- und Wanderrouten. Er enthält zudem Angaben zu den Grundzügen der Ver- und Entsorgung.
Der Regionale Richtplan dient als Grundlage für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung der Verbandsgemeinden.
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Regionale Richtpläne
Übergeordnete Konzepte
Themenspezifische Konzepte

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