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Regionaler Richtplan Oberland, Teilrevision 2024, Öffentliche Auflage

  • Autorenbild: David Ammann
    David Ammann
  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Betroffene Gemeinden: Bauma, Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Mönchaltorf, Pfäffikon, Russikon, Rüti, Seegräben, Uster, Wald, Wetzikon, Wila, Wildberg

 

Angaben zur Richtplanung:

Mit Beschluss vom 27. November 2025 hat der RZO Vorstand die Teilrevision 2024 des Regionalen Richtplans Oberland zuhanden der öffentlichen Auflage und zweiten kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

 

Beschlussdatum:

27. November 2025

 

Angaben zur Auflage:

Die öffentliche Auflage während 60 Tagen findet statt vom 9. Januar bis 10. März 2026.

Während der Auflage können alle interessierten Personen zum Entwurf Regionaler Richtplan Oberland, Teilrevision 2024, Einwendungen erheben. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag zu enthalten.

Die Dokumente zur Teilrevision 2024 des Regionalen Richtplans Oberland können während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeinde Hinwil, Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil oder auf der Website der Regionalplanung Zürcher Oberland unter www.rzo-zh.ch, Aktuelles eingesehen werden.

 

Rechtliche Hinweise:

Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit für Einwendungen sind nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen werden. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist einzureichen an: Regionalplanung RZO, c/o Marti Partner Architekten und Planer AG, Zweierstrasse 25, 8004 Zürich oder per E-Mail an regionalplanung@rzo-zh.ch.

 

Frist:

60 Tage

 

Ablauf der Frist:

10. März 2026

 

Kontaktstelle:

Regionalplanung RZO c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich


Richtplantext


Erläuterungsbericht mit Beilage Masterplan Sportareal Schützenwiese, Rüti

Richtplan Siedlung und Landschaft

Richtplan Verkehr

Richtplan Ver- und Entsorgung / Öffentliche Bauten und Anlagen


 
 
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